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NWÜ von Drittpartei erworben - kein Watchtower Produkt

Begonnen von JW Danke, Nein, 30 Jan 2022, 15:17

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German

Soweit ich die Gerichtsunterlagen überflogen habe, geht es um einen Betrugsvorwurf, da der Eindruck erweckt werde, das Übersetzungskommittee, das die letzte Revision erarbeitet habe, sei dasselbe, dass die ursprüngliche NWÜ herausgegeben habe. Außerdem habe man ihm eine Frage zu Jesaja 46:11 nicht beantwortet, obwohl hinten in der Bibel steht, dass man sich mit Fragen ans Zweigbüro wenden könne. Der Klagegegenstand wurde während des Verfahrens verändert. Der geforderte Schadenersatz beträgt 1US$.  Für mich ist es verschwendete Lebenszeit, sich mit solch einem Unsinn zu beschäftigen.

ZitatAllerdings hat der Kläger nun seine Ansprüche gegenüber den beiden vorangegangenen Klagen geändert, da er in den beiden vorangegangenen Klagen den Vorwurf des Betrugs auf der Grundlage erhob, dass ihm die von ihm erbetenen Informationen vom Ausschuss für die Übersetzung der Neuen Weltbibel nicht zur Verfügung gestellt wurden, während der Kläger nun behauptet, dass die Autoren der Revision 2013 der Neuen Weltübersetzung der Heiligen Schrift keine Verbindung zum Ausschuss für die Übersetzung der Neuen Weltbibel haben und dass Watchtower es unterlassen sollte, zu behaupten, dass diese Revision 2013 vom Ausschuss für die Übersetzung der Neuen Weltbibel übersetzt wurde. --------

Der Kläger bittet jedoch in seinem Antrag um die Erlaubnis, seine bereits geänderte Klage zu ändern und zusätzliche Behauptungen aufzustellen, um einen erkennbaren Grund für eine Klage wegen Betrugs anzugeben und die Abweisung der vorliegenden Klage zu vermeiden. Der Kläger hat einen Vorschlag für eine geänderte Klage eingereicht, um seinen angeblichen Betrugsanspruch weiter zu untermauern.


Der Kläger gibt in seiner vorgeschlagenen geänderten Klage an, dass er einen nominalen Schadenersatz von 1,00 $ fordert, bezogen auf die 40,00 $, die er für die 1984er Buchversion der Neuen Weltübersetzung der Heiligen Schrift an Watchtower gezahlt hat.

[...]

Dementsprechend wird dem Antrag von Watchtower auf Abweisung der geänderten Klage des Klägers stattgegeben und es wird hiermit angeordnet, dass die Klage abgewiesen wird; und es wird weiterhin angeordnet,


ANGEORDNET, dass der Antrag des Klägers auf Erlaubnis zur weiteren Änderung seiner geänderten Klage abgelehnt wird.


Dies ist die Entscheidung, Anordnung und das Urteil des Gerichts.


Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

ottonio

Danke German.
Ich dachte schon ich wäre zu blöd um zu verstehen, worum es bei dem Ganzen geht.
Gehirn: eine Vorrichtung, mit der wir denken, dass wir dächten. A.B.
Glück: ein Wohlgefühl, das sich einstellt, wenn man das Elend eines anderen betrachtet. A.B.
Zwischen den Zeilen liest man seine eigenen Gedanken.
Sich auf das Gesetz zu berufen beweist die eigene Unfähigkeit, ein Problem intelligent zu lösen.

JW Danke, Nein

Zunächst Danke, dass Du wenigstens einen Translator benutzt hast.

Restlos ALLES was mit ZJ zu tun hat ist im Grunde ,,verschwendete" Lebenszeit in diesem Sinne!

Im vorliegenden Fall mag auch der Betrugsvorwurf in auf den ersten Blick nicht von so entscheidender Bedeutung sein. Auch unabhängig des strittigen/eingeklagten Betrags, was nicht immer ein Indiz der Bedeutung sein muss.

Vorliegend geht es, so der erste Anschein, um die Identität ,,des" sogenannten ,,Übersetzungskomitees" (wobei es offenbar zwei gibt). Und um die Struktur des Watchtower Konzerns.

Unter Umständen liegst Du mit Deiner Annahme, dass es sich um irgendeinen (rechthaberischen/religiösen) Ex-ZJ Spinner handelt, was meist eine zutreffende Annahme ist, aber auch total daneben.

Will man den Wachtturm-Kriminellen ihr kriminelles Geschäft gerichtsfest nachweisen, dann sind die Konzernstrukturen und die vertraglichen, egal ob mündlichen oder schriftlichen, Abmachungen/Verabredungen von entscheidender Bedeutung.

Aber Du magst das sehen wie immer Du magst. Und beurteilen, wie immer Du magst.

Lg

JW Danke, Nein


JW Danke, Nein

Wohl auch kein ,,pre-trial-discovery".

Laut dieser Quelle:
https://youtu.be/Kv-0SSIIu-I

wird ,,bestätigt", dass dieser Gerichtsprozess vom Watchtower gewonnen wurde / bereits entschieden ist. Also nicht mehr gerichtshängig/ ,,pending".

Der Punkt hier war aber auch nicht, und ist auch nirgendwo behauptet worden, ob Watchtower berechtigt war, das sog. ,,Silberschwert" aufzulegen, oder nicht.

Der Punkt ist vielmehr, dass Watchtower, so die Gerichtsentscheidung*1), GEMÄSS DEM VERTRAG (zwischen Watchtower und dem Dritten) berechtigt war, die sog. NWÜ (ein Bibelimitat) zu ändern und Hinzufügungen bzw. Streichungen vorzunehmen. Über diese Änderungen war der Dritte, von dem Watchtower die Rechte der Vorauflage erworben hatte, verärgert, weshalb er geklagt hatte.

Der HAUPTPUNKT ist, dass die sog. NWÜ offenbar KEIN Eigenprodukt des Watchtower ist (wie im Vorwort der NWÜ behauptet, wo ein ,,Übersetzungskomitee", was geheim bleiben wolle, den Eindruck vermittelt, es sei ein Watchtower-internes ,,Übersetzungskomitee", was, wie dieser Prozess zeigt, offenbar NICHT so ist).

Verstanden?!?

Interessant wäre natürlich, den Vertrag zwischen diesem Dritten und dem Watchtower einsehen zu können (um den Dritten identifizieren zu können, und Kenntnis über den konkreten Vertragsinhalt zu erlangen). Was mir bislang nicht gelungen ist, möglicherweise auch nicht gelingen wird.

Ich hoffe der Punkt, und der ist durch das Verfahren, sogar durch das Obsiegen des Watchtower, m.E. bewiesen, klar geworden:

NWÜ ist (offenkundig) KEIN (Eigen-) Produkt des Watchtower.

Lg


*1) liegt bislang auch nicht vor

Mario69

Zitat von: JW Danke, NeinDer Punkt hier war aber auch nicht, und ist auch nirgendwo behauptet worden, ob Watchtower berechtigt war, das sog. ,,Silberschwert" aufzulegen, oder nicht.

Du hast selbst behauptet, dass die neue NWÜ "OHNE ERLAUBNIS dieses Dritten herausgegeben" wurde.


Zitat von: JW Danke, NeinDer Punkt ist vielmehr, dass Watchtower, so die Gerichtsentscheidung*1), GEMÄSS DEM VERTRAG (zwischen Watchtower und dem Dritten) berechtigt war, die sog. NWÜ (ein Bibelimitat) zu ändern und Hinzufügungen bzw. Streichungen vorzunehmen. Über diese Änderungen war der Dritte, von dem Watchtower die Rechte der Vorauflage erworben hatte, verärgert, weshalb er geklagt hatte.

Gibt es einen Beleg dafür? Dein Gerichtsdokument taugt dafür nicht, weil es da um etwas ganz anderes geht.

JW Danke, Nein

Zitat von: Mario69Du hast selbst behauptet, dass die neue NWÜ "OHNE ERLAUBNIS dieses Dritten herausgegeben" wurde.

Ja, vgl. Streitgegenstand des Verfahrens.
 
Zitat von: Mario69Gibt es einen Beleg dafür? Dein Gerichtsdokument taugt dafür nicht, weil es da um etwas ganz anderes geht.

Erstens: Das ist nicht ,,mein" Gerichtsdokument. Das Dokument ist vom Gericht ,,public" gemacht, und in verschiedenen Rechtsdatenbanken erhältlich.

Zweitens: Wofür/wozu dieses und ggfs. weitere Dokumente ,,taugt" entscheidest Du bitte für Dich selbst. Ich habe kein Interesse an einer Debatte darüber!

Falls Du Dich weiter/vertieft informieren möchtest habe ich noch einen Link für Dich:

https://youtu.be/wlJajwrDPtQ

Mit freundlichen Grüßen

Ps:
falls Du mal ein Liste der Konzergesellschaften, die unter der (beherrschenden) Kontrolle der Mitglieder der sog. leitenden Körperschaft stehen, verfügbar hast wäre ich daran interessiert.

Martin

#8
Zitatdass diese Revision 2013 vom Ausschuss für die Übersetzung der Neuen Weltbibel übersetzt wurde
das kann ja ohnehin nicht sein, denn F.Franz ist längst gestorben.

JW Danke, Nein

Zitat von: Martindas kann ja ohnehin nicht sein, denn F.Franz ist längst gestorben.

vgl. Youtube Video xjw curious.

Ps:
der Link lässt sich nicht posten.

Mario69

Zitat von: MartinF.Franz ist längst gestorben.

Nö, der wurde in einem Nu verwandelt. ;-)

Mario69

Zitat von: JW Danke, NeinErstens: Das ist nicht ,,mein" Gerichtsdokument. Das Dokument ist vom Gericht ,,public" gemacht, und in verschiedenen Rechtsdatenbanken erhältlich.

Zweitens: Wofür/wozu dieses und ggfs. weitere Dokumente ,,taugt" entscheidest Du bitte für Dich selbst. Ich habe kein Interesse an einer Debatte darüber!

Hast Du das von Dir verlinkte Dokument überhaupt selbst durchgelesen? Scheinbar nicht, denn dann würdest Du nicht behaupten, dass der Kläger die Übersetzung für die NWÜ erstellt und an die Wachtturgesellschaft verkauft hätte. Denn von diesem angeblichen Vertrag ist darin überhaupt nicht die Rede.

Mir geht es ähnlich wie Dir. Ich habe keine Lust darüber zu debattieren. Ich wollte nur loswerden, dass ich diese Story für ausgemachten Blödsinn halte

prozessor

Klingt für mich so, als ob jemand die WTS verklagen würde, weil die "Fragen von Lesern" im Erwachet! vom 22. Juli 1983 gar nicht von echten Lesern eingeschickt wurden und er sich jetzt betrogen fühlt.